Heute ist es also so weit: Ab sofort dürfen 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
Aber nicht vergessen: Oft ist im anzuwendenden Kollektivvertrag etwas anderes vereinbart oder gilt es, Durchrechnungszeiträume einzuhalten, in denen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden darf.
Ein Blick in den KV schadet also nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Personalverrechner nach den für Ihr Unternehmen geltenden Regelungen. Er entwickelt gerne mit Ihnen eine für Ihre Anforderung praktikable Möglichkeit.