Am 1. Jänner 2019 ist es soweit: der Kinderbonus plus tritt in Kraft. Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes und vom Land, in dem das Kind ständig wohnt. Für in Österreich lebende Kinder beträgt er bis zum 18. Lebensjahr EUR 125,00 pro Monat und ab dem 18. Lebensjahr EUR 41,68 für die Dauer des Familienbeihilfenbezugs.
Der Familienbonus plus kann wahlweise von nur einem Elternteil zu 100 % oder aber auch von beiden Eltern je zur Hälfte beantragt werden. Damit der Kinderbonus plus bereits in der Jänner-Abrechnung berücksichtigt werden kann, ist es notwendig, das Formular E30 rechtzeitig bei Ihrer lohnverrechnenden Stelle gemeinsam mit den notwendigen Beilagen (Nachweis über Familienbeihilfenanspruch oder Nachweis über Unterhaltsleistungen) abzugeben.
Wichtig ist jedoch: Sollten sich die Voraussetzungen für den Bezug des Kinderbonus plus ändern, sind diese Änderungen mit dem Formular E31 umgehend der lohnverrechnenden Stelle zu melden. Zu Unrecht bezogener Bonus ist vom Bezieher zurückzuzahlen. ...mehr lesen