Das Jahresende naht in Windeseile und wie jedes Jahr wird ganz plötzlich und unerwartet der 31.12. vorbei sein. Davor sollte unbedingt noch ein kurzer Blick auf das voraussichtliche Ergebnis geworfen werden, um zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Steuerlast reduziert werden kann.
Eine der einfachsten Möglichkeiten ist das Vorziehen von notwendigen Investitionen. Bis zu einem Betrag von EUR 400,00 können Anschaffungskosten zu 100 % berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Investitionen ins Anlagevermögen können bei Inbetriebnahme vor dem 1.1. mit der halben Jahres-AfA angesetzt werden.
Für natürliche Personen kann sich auch ein Blick auf den voraussichtlichen Gewinn lohnen. Bis zu einer Höhe von EUR 30.000,00 steht der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 % ohne Investitionsnachweis zu. Darüber hinausgehende Gewinne können durch entsprechende Investitionen (zum Beispiel in Anlagevermögen oder aber auch bestimmte Wertpapiere) um bis zu 13 % reduziert werden.
Im Falle einer GSVG-Versicherungspflicht können voraussichtliche Nachzahlungen ebenfalls vorgezogen werden und reduzieren damit wiederum die Einkommensteuerbemessungsgrundlage.
Das ist nur ein kleiner Auszug möglicher Maßnahmen. Für Detailfragen nehmen Sie einfach Kontakt auf!