Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung als echte Alternative zur privaten Zusatzpension

Seit Jahrzehnten wird von der Pensionslücke gesprochen und damit darauf hingewiesen, dass man doch gefälligst eine private Zusatzversicherung abschließen soll, damit man später einmal genug Geld zur Verfügung hat.

Dabei wird üblicherweise nur an Produkte gedacht, die von Versicherungsanstalten angeboten werden. Völlig unbeachtet auf dem Schauplatz der Pensionssicherungsprodukte gibt es die Möglichkeit, in der staatlichen Pensionsversicherung eine sogenannte Höherversicherung zu beantragen. Ein Vergleich der Varianten (Höherversicherung in der staatlichen Pensionsversicherung oder private Zusatzversicherung) zeigt, dass die staatliche Pensionsversicherung eine äußerst günstige Alternative darstellt.

Beispiel 1: Ein 50jähriger Mann tätigt einen Einmalerlag in Höhe von EUR 10.000,00. Als Höherversicherung erzielt er damit bei Pensionsantritt mit 65 Jahren eine um EUR 66,60 höhere Pension. Der gleiche Betrag ebenfalls als Einmalerlag in einer privaten Zusatzversicherung bringt gerade einmal etwa EUR 26,00 garantiert und vielleicht mit Gewinnbeteiligung EUR 35,00 pro Monat. Die EUR 35,00 aus der privaten Zusatzversicherung werden erst mit dem Überschreiten des Einzahlungsbetrags steuerpflichtig, wobei von der Höherversicherung 25 % gemeinsam mit der übrigen Pension versteuert werden. Das bedeutet, dass korrekterweise von den EUR 66,60 noch bis zu 50 % von einem Viertel, also EUR 8,33 abgezogen werden. Es bleibt also ein Mehrwert der Höherversicherung mit EUR 58,27 im Vergleich zu bestenfalls EUR 35,00 in der privaten Zusatzversicherung:

Die Einmalzahlung rentiert sich im einen Fall nach 12,26 Jahren Pension und im anderen Fall erst nach 20,16 Jahren.

Beispiel 2: Ein ebenfalls 50jähriger Mann zahlt ab seinem 50. Lebensjahr bis zur Pension jährlich EUR 6.000,00 ein. Aus der Höherversicherung erwirbt er zum Pensionsantritt mit 65 Jahren einen Anspruch von ca. EUR 493,38 brutto beziehungsweise netto EUR 431,71. Bei monatlicher Einzahlung von EUR 500,00 in eine private Zusatzversicherung kommen lediglich EUR 215,22 garantiert beziehungsweise EUR 256,11 mit der angenommenen aber nicht garantierten Gewinnbeteiligung heraus.

Beispiel 3: Der Arbeitgeber des 50jährigen Mitarbeiters zahlt jährlich EUR 12.000,00 in eine Rentenversicherung ein und garantiert dem Mitarbeiter bei Pensionsantritt eine Zusatzpension in Höhe von EUR 400,00 monatlich. Diese Zusatzpension ist beim Arbeitnehmer in Pension gemeinsam mit seiner staatlichen Pension voll zu versteuern und reduziert sich damit voraussichtlich mindestens um 35% oder auch mehr. Es bleiben also bestenfalls EUR 260,00 monatlich übrig. Hätte der selbe Arbeitgeber stattdessen den Jahresbruttogehalt des Arbeitnehmers nach Abzug der Lohnnebenkosten erhöht und der Arbeitnehmer diesen Nettomehrverdienst in die Höherversicherung investiert, würde sich seine Pension um netto mindestens EUR 417,00 erhöhen.

Weiters zu beachten: die Höherversicherung wirkt sich auch auf Witwen- und Waisenrenten aus.


Für die Beispiele wurde der Rentenversicherungsrechner der Arbeiterkammer (https://privatpensionsrechner.arbeiterkammer.at/index.php) hinzugezogen. Man sieht hier sehr schön, dass sich private Zusatzversicherungen erst nach vielen Jahren Pension rechnen. Hingegen die staatliche Pensionsversicherung macht sich bereits weit früher bezahlt.

Im Übrigen ist anzunehmen, dass sogar die niedrige Besteuerung der Zusatzpension aus der Höherversicherung bald fallen wird, da die geleisteten Beiträge für Anträge nach dem 1.1.2016 nicht mehr als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können.