Jahresbilanzierung
Kaufleute, Freiberufler sowie Personengesellschaften mit unbeschränkter Haftung und alle haftungsbeschränkte Rechtsformen sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Wobei Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler auf die Bilanzierung verzichten können. Indes verlangt das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Der Jahresabschluss Einzelunternehmer sieht erst ab einem Umsatz von 700.000,– € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die zwingende Anfertigung einer Bilanz vor.
Jahresabschluss Einzelunternehmen
Immer mehr Selbstständige beginnen ihr Business als Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Gerade in der Startphase ist Engagement gefragt, um sich am Markt zu etablieren.
Für Buchhaltung, Jahresabschluss, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Steuererklärung bleibt für Einzelunternehmer wenig Zeit.
Indem Sie unserer Kompetenz vertrauen, können Sie sich uneingeschränkt Ihrem Kerngeschäft widmen.
Falls gewünscht, begleiten wir Sie von Anfang an und stellen Ihnen unser Fachwissen für Unternehmensgründer, auch bezüglich Fördergelder, zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen eine Abwicklung auf höchstem Niveau zu Ihrem persönlichen Nutzen. Für Kleingewerbetreibende (bis max. 30.000 € Jahresumsatz), eventuell im Nebengewerbe, existiert die Wahl der Umsatzsteuerbefreiung.
Vorteile von Zwischenberichtserstattungen
Der rechnerische Abschluss gewährt Auskunft über das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Vergangenheit lässt sich leider nicht mehr verändern. Umso eine höhere Relevanz nehmen Zwischenberichte während des laufenden Jahres ein.
Sollten die aktuellen Zahlen nicht für diesen Zeitpunkt errechneten Zielvorgaben entsprechen, sind für das laufende Jahr noch modifizierende Eingriffe möglich. Ähnlich verhält es sich mit Steueroptimierungsmaßnahmen, die wir gerne für Sie ermitteln und in die Wege leiten. Mit Prognosen für den fehlenden Zeitraum ergänzt, ergibt der Zwischenbericht zu Anfang des letzten Quartals eine Schätzung als einstweilige Vorausschau für den Jahresabschluss.
Eine auf die Zukunft gerichtete Einnahmen-Ausgaben-Rechnung schützt vor unerfreulichen Konfrontationen aus heiterem Himmel und gewährt genug Spielraum für ausgleichendes Handeln. Eine interne Revision noch vor der Bilanzierung, führt in aller Regel zur Steigerung der Effektivität und zur Verbesserung des Geschäftsprozesses.
Individualisierter Jahresabschluss
Um den finanziellen Aufwand für Sie gering zu halten, bieten wir Ihnen unterschiedliche Ausführungsvarianten an, ohne dass die Qualität darunter leidet. So nehmen zum Beispiel vorsortierte Belege weniger Zeit für Jahresabschluss EPU, Bilanzierung und Steuererklärung in Anspruch.
Dem entsprechend fallen die Kosten niedriger aus. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir wir Ihnen unsere Leistungen anlässlich eines Kennenlerngesprächs vorstellen.